wohnpark heller bauteil c
lage im stadtgebiet
das grundstück liegt in einem für das ende des 19. jhds. typischen stadterweiterungsgebiet – als gründerzeitliche rasterbebauung. die ursprünglichen gärtnereien wurden mit 3-4 geschoßigen straßenrandblöcken überbaut.
inmitten dieses rasterviertels befindet sich die ‚hellerfabrik’, die mehrere blöcke zusammenfasst und unterschiedlich dicht bebaut ist – der nordwestliche bereich ist bis heute unbebaut geblieben. von bebauung freigebliebene rasterviertel bilden den angrenzenden eisenstadtpark
masterplan
der nach dem wettbewerb erstellte masterplan bzw. bebauungsplan legt für die bauteile entlang der gussriegelstrasse die baukörperform fest (polygonale grundrißfigur) und setzt folgende parameter:
· bauklasse IV
· fußbodenoberkante der wohnungen mind. 3m über straßenniveau
· luftgeschoß ca. 5m über straßenniveau
· gebäudefuß mit reduzierter bebauter fläche im luftgeschoß
· staffelgeschoß
raumprogramm:
2-raum-wohnungen ca. 50m2 ca. 25%
3-raum-wohnungen ca. 70m2 ca. 55%
4-raum-wohnungen ca. 90m2 ca. 20%
lösungsansatz:
nutzfläche
um die angepeilte nutzfläche zu erreichen, sind folgende maßnahmen anzuwenden:
• inanspruchnahme der erker- und gaupenmöglichkeit (§83 bo) und umlegen auf den gesamtbaukörper in form des kubaturausgleiches (zusätzliche raumschicht von 1,00m)
die bruttgeschoßfläche beträgt in den wohngeschoßen 1.068 m2
• inanspruchnahme der schauseitenverkleidung lt. wr.bo
• durch eine qualitativ gleichwertige durchwegung der bebauung kann der vorgesehene luftraum im bereich gußriegelstrasse entfallen und durch eine supermarktnutzung gefüllt werden.
• kein aufenthaltsraum ist höher (fok) als 22 m über dem angrenzenden gelände
• im zuge des § 69 verfahrens liegt die verglichene fußbodenoberkante 3,30 m über der gussriegelstrasse. weiters wird die freigestellte ecke (gussriegelstrasse-inzersdorfer-
strasse) statt mit 6m über strassenniveau mit 3,58 m ausgeführt.
architektur
der betrachterin und nutzerin stellen sich die volumina der baukörper mit nicht linear-additiver struktur, sondern mit differenzierten, alleatorisch gegruppten elementen dar. in diese in einer ebene ausgebildeten oberflächen werden elemente mit zweigeschoßigen, über das gebäude fluktuierenden raumelementen ‚lichträume’ (belichtungsvolumina und zugleich gemeinschaftsräume) und dem mehrgeschoßigen – zwischen der straßen- und hoffassade wandelnden stiegenhaus mit unterschiedlichen blick- und raumsequenzen eingeschrieben.
diese angebotenen raumsequenzen verwandeln die innengänge zu attraktiven erschließungsbereichen – tagesbelichtet – und schaffen den mehrwert der gemeinschaftlichen nutzungsmöglichkeit.
trotz des großzügigen konzeptes, bleibt das verhältnis von nettonutzfläche zu kubatur sehr wirtschaftlich.
die oberflächenmaterialien des gebäudes sind hinterlüftete, opake fassadenelemente mit transparenten und opaken fensterelementen.
der hauptbaukörper sieht im sockelgeschoss einen supermarkt vor (niveau -2). das oberlichtband schafft eine zäsur im baukörper und bietet die möglichkeit tageslicht in den supermarkt zu bringen. das foyer des wohnhauses befindet sich auf niveau -1.
der eckbaukörper mit maisonettewohnungen wird über drei fertigteilbrücken erschlossen. die maisonetten im dachgeschoss erhalten zusätzlich eine galerie mit dachausstieg auf die eigene terrasse.
die erdgeschosszone wird über den gehsteig erschlossen und enthält geschäftsflächen.
grundrisse
die grundrisse sind durch folgende determinanten bestimmt:
- tiefer, zweihüftiger baukörper
- innengangerschließung mit tagesbelichteten zonen über stiegenhaus und gemeinschaftsräume
- ein lift
- ein stiegenhaus
- zweiter fluchtweg – feuerwehrzufahrt an der hof- bzw. straßenseite
- strenger konstruktionsraster mit wirtschaftlicher spannweite
- wohnungstrennwände in leichtbauweise mit variabler anordnung
- strenge vertikale anordnung der schächte für technische gebäudeausstattung
- ein schacht pro wohnung
- isolierverglaste veranden statt energetisch problematischer loggien
- positive voraussetzung für ein niedrigstenergiehaus durch geringe oberflächenabwicklung im verhältnis zum volumen
- zonierung der grundrisse: erschließung – sanitär- und nebenraumstreifen - wohn- und individualräume – veranden